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Entlastungspflege

in Taunusstein, Wiesbaden und Bad Schwalbach

Unter dem Begriff Entlastungspflege versteht man zusätzliche Unterstützungsleistungen für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Pflegebedürftige, die Leistungen von der Pflegversicherung beziehen und zuhause wohnen, haben pro Monat einen Anspruch auf 125 Euro für Entlastungsleistungen. Dies gilt bereits für Personen mit Pflegestufe 1 und ist für alle Pflegegerade gleich. Einzige Voraussetzung ist, dass die zu pflegende Person in häuslicher Umgebung gepflegt wird. Dazu zählen neben der eigenen Wohnung auch die Wohnung der Pflegeperson oder eine Altenwohnung bzw. ein betreutes Wohnheim. 

 

Der Entlastungsbeitrag ist eine sogenannte Sachleistung. Der Betrag wird jedoch nicht pauschal ausgezahlt, sondern muss abgerechnet werden. Er dient der Erstattung sämtlicher Aufwende, die dem Pflegebedürftigen entstehen. Dazu zählen beispielsweise Leistungen aus der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege oder je nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag. Als Ihr Pflegedienst in Wiesbaden und Umgebung beraten wir Sie gerne für die im Rhein-Main-Gebiet geltenden Angebote. Selbstverständlich kann auch der Pflegedienst diese Abrechnung für Sie übernehmen. Hierfür müssen Sie nur eine Abtretungserklärung unterschreiben. Unser sechs köpfiges Team übernimmt diese Aufgaben gerne, um gerade stark beanspruchte private Pflegepersonen zu entlasten. 

 

Gut zu wissen: Der Entlastungsbetrag von 125 Euro muss nicht in jedem Monat verbraucht werden. Beispielsweise haben Sie die Möglichkeit einen Überschuss oder gar alles zu für einen Zeitraum zu sammeln und dann gebündelt für eine Kurzzeitpflege auszugeben. Die Beträge müssen allerdings bis im darauffolgenden Kalenderhalbjahr abgerufen sein. Sonst verfallen sie. 

 

Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass die Preise für dieselben Leistungen je Anbieter unterschiedlich sein können. Wir von Marchal machen Ihnen dies gerne bereits zu Beginn des Vertragsverhältnisses transparent. Denn wir wollen ein starker Partner an Ihrer Seite sein. Ein vertrauensvolles Pflegeverhältnis ist uns äußerst wichtig. Deshalb beraten wir Sie vor ab immer sehr gerne. 

 

Sie möchten sich auch unabhängig von uns über die gesetzlichen Regelungen der Entlastungspflege informieren? Dann finden Sie alles in § 45b SGB XI und § 45a SGB XI.