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Verhinderungspflege

in Taunusstein, Wiesbaden und Bad Schwalbach

Eventuell macht die private Pflegeperson gerade Urlaub oder kann aufgrund eigener Krankheit bzw. eines kurzfristigen Ausfalls die anstehende Pflege nicht übernehmen? Das ist normal. In der häuslichen Pflege ist es nahezu unmöglich 24h am Tag, sieben Tage die Woche anwesend zu sein. Damit die zu pflegende Person in Abwesenheit der Angehörigen jedoch optimal versorgt ist, sind wir von Marchal für Sie da. 

Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege gibt es einige wenige Voraussetzungen: 

  • Bei der zu pflegenden Person muss mindestens der Pflegegrad zwei vorliegen. 
  • Zudem muss der zu Pflegende in den vorausgegangenen sechs Monaten durch eine private Pflegeperson betreut worden sein. 
  • Sollte Ihr Angehöriger ausschließlich über einen Pflegedienst betreut werden, so kann keine Ersatzleistung beantragt werden. 
 

Um Verhinderungspflege beantragen zu können, müssen Sie den Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich vorab mit dieser in Verbindung zu setzen, damit Sie über Dauer der Leistung und die Höhe der Zahlungen bestens informiert sind. Gerne unterstützen wir Sie dabei und klären Ihre Fragen in einem Vorgespräch. 

Verhinderungspflege muss nicht immer ganze Tage oder Wochen in Anspruch genommen werden. Generell besteht jedoch maximal sechs Wochen bzw. 42 Tage ein Anspruch auf die Ersatzpflege. Sie haben auch die Möglichkeit eine stundenweise Verhinderungspflege zu beantragen. Dies hat einige Vorteile. So wird Ihnen beispielsweise unter Einhaltung einiger Regeln das Pflegegeld nicht gekürzt. Wussten Sie außerdem, dass die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer Ersatzpflege für bis zu sechs Wochen erstattet? Wenn Sie mehr über dieses Thema wissen möchten und auch einige Tipps im Umgang mit der Abrechnung von Pflegekosten erhalten wollen, so freuen wir uns über Ihren Anruf, eine E-Mail oder gleich das persönliche Gespräch.